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Für starke Branchenlösungen: PRISMA unterstützt die Revision des Umweltschutzgesetzes

Die Pa. Iv. 20.433, welche nächste Woche im Nationalrat debattiert wird, verdient unsere Unterstützung. Wir setzen uns als Mitglied der Allianz für starke Branchenlösungen dafür ein, dass die Wirtschaft künftig mehr Verantwortung übernehmen kann.



Bald ist es soweit; der Nationalrat debattiert über Revision des Umweltschutzgesetzes (USG). Wir haben die Entwicklung dieses Geschäfts in den letzten Jahren begleitet und sehen die Revision als eine Notwendigkeit, um die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz umzusetzen.


Mit der Revision können die Grundlagen für effektive Branchenlösungen geschaffen werden. Branchenlösungen sind ein Schlüsselelement für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und ermöglichen der Wirtschaft, sich einzubringen und mitzugestalten. Aus diesem Grund engagieren wir uns im Rahmen der Allianz für starke Branchenlösungen gemeinsam mit anderen Organisationen der Wirtschaft und Kreislaufwirtschaft und empfehlen die Annahme des vorliegenden Entwurfs der UREK-N.


Damit verbunden möchten wir gewisse Punkte besonders hervorstreichen, die in der parlamentarischen Debatte besondere Aufmerksamkeit verdienen.


  1. Kantonales Abfallmonopol nur dort lockern, wo staatlich anerkannte Branchenlösungen bestehen. Bei der umfassenden Lockerung des kantonalen Abfallmonopols stellen sich für die öffentliche Hand berechtigte Fragen bzgl. Finanzierungs- und Entsorgungssicherheit. Auf der anderen Seite ist auch die Wirtschaft auf gewisse Sicherheiten angewiesen, damit die Unternehmen ihre Investitionen, z. B. in neue Sortieranlagen, rechtfertigen können. Das ist heute nicht der Fall, da der Zugriff auf das Material nicht gesichert ist. Unser Vorschlag: Die Lockerung des kantonalen Abfallmonopols davon abhängig machen, ob eine anerkannte Branchenlösungen existiert. Damit erhält die öffentliche Hand die nötigen Sicherheiten und die Branche kommt zu verbindlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau und den Betrieb ihres Sammelsystems.

  2. Anerkannte Branchenlösungen ermöglichen dank Kaskadenordnung und Zielvorgaben. Eine staatliche Lösung mit VEG soll erst umgesetzt werden, wenn sich die Branchenteilnehmer nicht auf eine allgemein verbindliche Lösung einigen können. Diese Kaskadenordnung sollte im Gesetz verankert werden, zum Beispiel in 32abis Abs. 1. Klare Zielvorgaben des Bundes motivieren die Branchenteilnehmer dazu, sich auf den bestmöglichen Weg zur Zielerreichung zu einigen. Gleichzeitig tragen sie zu einer erhöhten Transparenz in Bezug auf die Stoff- und Finanzflüsse bei. Deshalb ist es wichtig, dass der von der UREK-N vorgeschlagene Art. 10h, Abs. 3 erhalten bleibt.

  3. Eco-Modulation als neuer Standard bei der Finanzierung Bisher ist es üblich, die Kosten, die durch Stoffkreislaufschliessung entstehen, gleichmässig auf alle Arten von Produkten oder Verpackungen zu verteilen. Unser Vorschlag: Verpackungen oder Produkte mit tieferer Umweltbelastung werden finanziell bevorzugt. Dieser als Eco-Modulation bekannte Ansatz hat sich im Ausland bewährt und liefert den Herstellern einen Anreiz, ihre Produkte umweltfreundlicher zu gestalten. Damit erhöht er die ökologische und ökonomische Effizienz des Gesamtsystems. Die Eco-Modulation ist Stand heute noch nicht im Entwurf berücksichtigt, liesse sich aber bspw. in Art. 32abis Abs. 2 oder in Art. 32ater Abs. 1 ergänzen.

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